Unfall­verhütungs­vorschrift

Der gefahrlose Betrieb von Flurförderfahrzeugen wie Gabelstapler oder Hochhubwagen hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand des Fahrwerks, der Bremsen, der Lenkung, des Hubwerks, der Sicherheitseinrichtungen und anderer Ausrüstungsgegenstände ab.

Ein Versagen dieser Teile kann unter Umständen schwere Unfälle zur Folge haben.

Durch regelmäßige Prüfung auf Schäden, die durch den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkung verursacht worden sein können, sollten diese Teile überwacht werden.

Nach dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die Betreiber für die Sicherheit ihrer Gabelstapler persönlich verantwortlich. Mindestens einmal im Jahr sollte die UVV-Prüfung deshalb durchgeführt werden, um immer einen einwandfreien Sicherheitszustand der Fahrzeuge gewährleisten zu können und so unbedingt zu einer Vermeidung von Personen-, so wie Sachschäden beizutragen.

Rechtsgrundlage für die regelmäßige Prüfung von Flurförderfahrzeugen durch Sackkundige ist §37 der Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderfahrzeuge" (BGV D 27).